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BGB § 1119 Erweiterung der Haftung für Zinsen

BGB § 1119 Erweiterung der Haftung für Zinsen

[ Auszug: (1) Ist die Forderung unverzinslich oder ist der Zinssatz niedriger als fünf vom Hundert, so kann die Hypothek ohne Zustimmung der im Range gleich- oder nachs ... ]